Die Arbeit der Rechtssoziologie
Viele Menschen haben sicherlich schon mal den Begriff Recht gehört und den Begriff Soziologie, doch in Verbindung ist es vielen eher unbekannt. Doch die Rechtssoziologie ist ein wichtiger Teil des allgemeinen Rechts und befasst sich mit wichtigen Themen rund um dieses. Die Rechtssoziologie untersucht als unabhängiger Beobachter die Wechselwirkung zwischen Rechtordnung und der Wirklichkeit. Sprich wird die Gesetzte so ausgeführt wie geschrieben oder weichen die Ergebnisse von der Wirklichkeit ab. Man darf die Rechtssoziologie jedoch nicht mit der Rechtswissenschaft verwechseln, denn die Rechtssoziologie arbeitet als empirische Wissenschaft und überprüft ihrer theoretischen Thesen mittels Sozialforschungen. Doch wie alles auf der Welt, hat auch die Rechtssoziologie mit unterschiedlichen Sachen zu kämpfen. Das wohl größte und wesentlichste Forschungsproblem ist der Unterschied zwischen sozialen und rechtlichen Normen und die faktische Zweistämmigkeit der Entstehung der Rechtordnung. Denn diese kann man nur teilweiße auf soziale Normen zurückführen. Ebenfalls versteht die Rechtssoziologie das Recht als ein Phänomen der gesellschaftlichen Wirklichkeit, nicht wie die dogmatisch ausgerichtete Rechtswissenschaft. Diese Wirklichkeit wird durch soziale Verhaltensmuster und Zusammenhänge erstellt und wird durch die bestehenden Macht- und Herrschaftsverhältnisse stabilisiert oder verändert.
Die Geschichte der Rechtssoziologie
Die Sozialwissenschaften fanden zum ersten Mal in den 70er Jahren Einzug an verschiedenen Orten des rechtswissenschaftlichen Studiums. Grade weil hier auch die politische Steuerung der Gesellschaft durch das Recht thematisiert wurde. Sogar probierten einige Universitäten eine komplett sozialwissenschaftliche Juristenausbildung aus, jedoch hat es sich nicht gegen das klassische Modell mit einer dogmatisch ausgerichteten Ausbildung durchgesetzt und wurde bald wieder zurückgezogen. Somit war die institutionelle Anbindung der Rechtssoziologie als vermeintliche Grenzwissenschaft weiterhin wenig gewährleistet. Dazu kommt, dass die Rechtssoziologie in den deutschen Hochschulen nicht in den sozialwissenschaftlichen Bereichen zu finden ist, sondern in den Rechtwissenschaftlichen Bereichen. In Deutschland hat die Rechtssoziologie einen wesentlich höheren Stellenwert, grade seit dem Spannungsfeld von Recht und Gesellschaft in der anglo-amerikanischen akademischen Diskussion. Seit 1989 existiert auch das International Institute for the Sociology of Law.
Die Ansätze der Rechtssoziologie
Die Rechtssoziologie teilt sich weiterhin in zwei unterschiedliche Paradigmen aus, zum einen ist dort die soziologischen Jurisprudenz und zum anderen die disziplinär soziologische Analyse der Soziologie des Rechts. In der soziologische Jurisprudenz kennt man heute vor allem noch den Namen Eugen Ehrlich. Dieser hat versucht, über die Kenntnis der Zusammenhänge von Recht und Gesellschaft zu einem besseren Recht zu gelangen. Die Soziologie des Rechts hingegen versteht sich als ein Unterfall der allgemeinen Soziologie, die „Recht“ als gesellschaftliches Phänomen beschreiben und verstehen will. Heute versucht die Rechtssoziologie die Forschung über die Wechselwirkung zwischen Recht und Gesellschaft über die klassischen soziologischen Ansätze hinaus. In bestimmten Kreisen versteht man die Rechtssoziologie in vielerlei Hinsicht, im Sinne der angloamerikanischen Law and Society-Forschung beziehungsweiße der socio-legal studies, verstanden als disziplinäre nicht gebundenes Projekt, auch transdisziplinär genannt. Hierbei umfasst die Soziologie des Rechts das gesamte Spektrum der gesellschaftlichen Rechtsforschung. Doch auch hier unterliegt die Rechtssoziologie einigen grundlegenden Erkenntnissen. Zum einen sind das die disziplinären Forschungsansätze, die Recht als soziales Phänomen begreifen lässt und den Zusammenhang zwischen Recht und Gesellschaft darstellt. Durch dies ist es möglich, Änderungen oder Erweiterung des eigenen fachlichen Blickfeldes zu erlauben.